Neues aus Bern!

Der Amtsschimmel aus Bern wiehert kräftig und die neuen Weisungen grenzen schon bald an Verhältnisblödsinn! Neu muss jeder Schützenmeister und / oder Vereinsfunktionär, welcher eine Leihwaffe vom Bund bezogen hat, nachträglich einen Waffenerwerbsschein vorlegen! Da muss sich jedermann-/frau langsam aber sicher fragen, wie lang er/sie noch im Frondienst für des VBS arbeiten soll. Irgendwann ist der Idealismus zu Gunsten Freiheit und Vaterland ausgetrocknet! Dies ganz nach dem Gusto der linkslastigen euroträchtigen Politiker/innen in Bern, welche an allen Ecken unserer einst funktionieren Landesverteidigung emsig abbauen und zerstören.

Wer sich noch nicht geschlagen gibt, kann (als Schützenmeister oder Funktionär) ein Gesuch um Zuweisung zur Armee stellen und damit ohne Waffenerwerbschein eine Leihwaffe vom Bund beziehen! Damit darf er sie dann weiterhin für das VBS tätig sein (Jungschützenausbildung / Ausbildung AdA's in der Erfüllung ihrer Schiesspflicht).

 
- Brief aus Bern
- Merkblatt Persönliche Leihwaffe - Waffenerwerbschein
- Gesuch um Zuweisung zur Armee
 

HINWEIS für die Obligatorisch-Schützen

Pflichtschützen bringen das PISA-Blatt, Leistungsheft und Dienstbüchlein mit!

WICHTIGER HINWEIS:
Wer seine Waffe bei der Wehrdienst-Entlassung behalten will, muss in den letzten 3 Jahren
2 Obligatorisch und 2 Feldschiessen geschossen haben!

Im Zusammenhang mit der ausserdienstlichen Schiesspflicht sind nachstehende
Weisungen und Vorschriften einzuhalten!

 

Die Schiesspflicht 2011
 
Weisung des Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kt. Luzern
 
Merkblatt für das Schiesswesen ausser Dienst 2011
 
Der Munitionsbefehl
 
 
 
 
Diese Seite ist im Aufbau;